
Ausgabe: Mo, 30.06.2025
KYBURZ meldet Patente an
An der Parcel+PostExpo in Amsterdam wurde unsere neu entwickelte SmartBox erstmals vorgestellt, um direktes Kundenfeedback zu den einzelnen Funktionen zu sammeln. KYBURZ investiert viel Geld in die Forschung und als Unternehmen gilt es die Resultate abzusichern.
Rechtzeitig vor der Messe wurde der Patentierungsprozess für die «Find my parcel»-Funktion der neuen KYBURZ SmartBox eingeleitet. Patente gewähren dem Anmelder exklusive Rechte für 20 Jahre und schützen vor unberechtigter Nutzung der Erfindung durch Dritte.
In der Schweiz müssen Patente beim Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum angemeldet werden. Ein genauer Bericht muss die Erfindung beschreiben und Zeichnungen in schwarz/weiss müssen sie illustrieren. Ebenso muss der Vorteil und die klare Abgrenzung gegenüber dem Stand der Technik herausgearbeitet sein. Die Beschreibung muss präzise sein, so dass die Erfindung nachgebaut werden kann und so umfassend, dass ein Wettbewerber nicht mit wenig Änderungen die Erfindung umgehen kann. Das ist eine schwierig zu lösende Aufgabe.
Der Antrag wird formal geprüft und nach 18 Monaten veröffentlicht. Erteilt wird ein Patent erst nach der Sachprüfung - ein standardisierter Prozess, der einige Zeit in Anspruch nimmt. Albert Einstein hatte in den Jahren 1902 bis 1909 als "technischer Experte dritter Klasse" auf dem schweizerischen Patentamt in Bern gearbeitet. Hätten wir unsere Erfindung in der Zeit eingereicht, so wäre sie möglicherweise durch ihn geprüft worden, während er am Feierabend an seiner Relativitätstheorie schrieb.
Gut zu Wissen:
KYBURZ hat seit 2002 über 13 Patente angemeldet. Der untenstehende Link führt zum inzwischen abgelaufenen Patent des Einarmscheibenwischers des PLUS inklusive der Beschreibung in technisch detaillierter Sprache und Skizzen.



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