
Ausgabe: Di, 22.04.2025
Steuererklärung Kanton Zürich – Regelung zum Homeoffice
Bei den meisten ist die Steuererklärung schon ins Haus geflattert. Falls ihr im Jahr 2020 oft im Homeoffice gearbeitet habt, fragt ihr euch vielleicht, wie das in der Steuererklärung zu deklarieren ist.
Der Kanton Zürich hat beschlossen, dass er keine «coronabedingten» Homeoffice Auslagen zulässt. Dafür könnt ihr wie gewohnt eure Berufskosten geltend machen. Also Fahrkosten (Auto, ÖV oder Fahrrad), Verpflegungskosten, Pauschale Berufskosten (3% der Berufskosten, mind. 2000 max. 4000) und Weiterbildungskosten.
Falls ihr nicht im Kanton Zürich wohnt, erkundigt ihr euch am besten bei eurem kantonalen Steueramt.


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